Westkurdistan
In Syrien leben schätzungsweise mindestens 4 Millionen Kurden.
Die meisten Kurden leben in Nord-Syrien, beginnend von der
Küste des Mittelmeers entlang der nördlichen Grenze Syriens mit der
Türkei bis zu der irakischen Grenze mit den namhaften kurdischen
Provinzen und Städten wie Qamishli, Hassake, Amude, Tel-Gotscher,
Sarê Kaniyê (Rassul-ain), Tirba Sipi (Qabir-Abid) mit einem Bogen
nach Süden bis in die Stadt Dear-Alzour entlang der
syrisch-irakischen Grenze. Im Westen ist die Stadt Afrin, das
Gebiet Kurd-Daghi (die kurdischen Berge) nördlich von
Aleppo, Jabal Saman, im Gebiet Simon-Kloster,
weiter nach Nordwesten, Siedlungsgebiete bei Idleb, Kafartakharim
Hauptsitz des kurdisch-syrischen Befreiungshelden Ibrahim Al-Hanano,
der von jedem Syrer verehrt wird. Im Westen befindet sich das Gebiet
Jissir-Alshugor angrenzend an die Stadt Hamah. Ein Drittel
der Bevölkerung in der Stadt Aleppo ist kurdischer Abstammung.
In dem bekannten und schönen Stadtpark in Aleppo steht ein Denkmal
des berühmten kurdischen Dichter Abou-Firas Al-Hamadani, der seine
Literatur, von den Arabern geschätzte Dichtung, in arabischer
Sprache ausdrückte, ist ein Zeuge der kurdischen Vergangenheit in
Syrien und ist ein Vorbild für die kurdische Literaturelite. Östlich
der Stadt Aleppo, um das Gebiet Bab und Umgebung sind wichtige
Siedlungsgebiete der Kurden in Syrien. Weiter östlich vom Gebiet
Kurd-Dag entlang der syrisch irakischen Grenze beginnend vom
Gebiet Jarablus bis zm Gebiet Kobani, (Ain-AL-Arab) stellt das
kurdische Gebiet in Nord-Syrien eine zusammenhändende Fläche von
mindestens 34.000 qKm, d. h. es ist größer als der Libanon
und größer als die Fläche des Staates Israel. In der
Stadt Damaskus, dem Hauptsitz des kurdischen Komandanten und Führer
des islamischen Reichs im 11. Jahrhundert und der von den
Geschichtsschreibern in Europa mit dem Titel „der Ritter des Islams“
bezeichnete berühmte Kurde Salahdin Al-Ayubi, wohnen heute
mindestens eine halbe Million Menschen kurdischer Abstammung.
Laut Geheimakten der syrischen Volkszählung wurde die Zahl der
kurdischen Bevölkerung allein in den von dem syrischen Regime als
besonders kritischen Siedlungsräumen der Kurden - gegen die innere
Sicherheit der arabischen Nation angesehenen Gebiete der Kurden -
wie Jabal-Saman, Afrin, Kurdghi, Jabal-Saman, Kobani
(Ain-Arab), Rassul-Ain, Al-Jazira mit Qamishli, Amuda und Al-Hassaka
mit 2,8 Millionen Menschen bezeichnet. Wohlgemerkt wurde die
Zahl der Kurden im Stadtgebiet Aleppo, in Jarablus, im Gebiet
Al-Bab und im Osten in der Stadt und Provinz Dear-Alzou, sowie im
Westen wie Kafartakharim, Jissir-Alshogor, in der Stadt Hama
und der Hauptstadt Damaskus außer acht gelassen, weil laut
Baath-Regime diese Kurden im Inneren des Landes keine unmittelbare
Gefahr für die arabische Nation darstellen.
Wenn man dies so ganz einfach betrachtet und die Zahl der Kurden
in den Gebieten der Großstädte im Inneren des Landes vor Augen
führt, ist es leicht zu einem Ergebnis zu kommen. In der Stadt
Damaskus leben mehr als 500.000 Menschen kurdischer Abstammung. Über
die Hälfte stammen aus der Zeit, als der große kurdische
Feldherrscher Salahdins, nach seinem Sieg über die christlichen
Ritter der Kreuzzüge in der Schlacht Al-Hittin Damaskus als
Hauptsitz des islamischen Reiches wählten.
In der Stadt Aleppo leben mindestens 400.000 und in
der Stadt Hamah weitere 200.000 Menschen kurdischer
Abstammung leben und bekennen sich als Kurden.
Übrigens ist die Stadt Hamah ein Regierungssitz einer der Söhne
Salahdin gewesen und war in der Geschichte ein bekanntes kurdisches
Fürstentum gewesen. Die meisten der jungen Generation von denen, wie
die an der Nähe der syrischen Küste und in Ortschaften wie
Kafartakharim, Dissir-Alshougor können kein kurdisch sprechen, sind
aber stolz, dass sie kurdische Vorfahren haben und betrachten sich
als ein Teil der syrischen Kurden.
Weitere Ortschaften, die oben genannt sind, aber von der
syrischen Regierung nicht in die Statistik der kurdischen
Bevölkerung einbezogen wurden, stellen bei aller Bescheidenheit
weiter 300.000 Menschen kurdischer Abstammung. Durch das
Ausbürgerubgsgesetz sind zur Zeit 250.000 Kurden ohne
Ausweise und werden als Ausländer und nicht als bürger
gezählt.
Bei aller Vorsicht kommt man sehr leicht zu einer Zahl von
mindestens 4,2 Millionen Menschen.
Die aktuelle Zahl der gesamten syrischen Bevölkerung beträgt 16.4
Millionen. Das bedeutet, die kurdische Bevölkerung stellt mindestens
25,6% der syrischen Gesamtbevölkerung, die von allen
nationalen und bürgerlichen Rechten in Syrien ausgeschlossen
ist. Jeder weiß, dass die Kurden in Syrien weder kulturelle noch
nationale Minderheitsrechte genießen, obwohl sie die zweitgrößte
Nation nach der arabischen darstellen. Die kurdische Sprache ist
im öffentlichen Leben und somit auch in den Schulen verboten. Die
kurdische Musik und die Pflege der kurdischen Kultur ist
nicht nur verboten, sondern wird mit schweren Haftstrafen
sanktioniert.
Haftstrafen gegen oppositionelle Demokraten in Syrien:
Der sechste militärische Einzelrichter in Damascus hat am 04.09.2002
einen Termin für Samstag, den 18.01.2003 festgesetzt, um auf Grund
des Vorwurfs der militärischen Staatsanwalt vom 27.08.2002 und nach
der Untersuchung der allgemeinen Sicherheitsorgane, die die unten
genannten Personen als Oppositionelle beschuldigen, gedrucktes
Material ins Land gebracht und ohne Genehmigung verteilt zu haben,
wahrheitswidrige Nachrichten im Ausland zu verbreiten seitens des
ersten, die Mitgliedschaft in einer politischen Vereinigung mit
internationalem Charakter ohne Erlaubnis der Regierung zu bekommen
und die Verbreitung von Unruhe stiftender und das Zusammenleben der
Nation störender Veröffentlichungen seitens der erstens, zweitens
und drittens, und der Teilnahme an der Verbreitung der
Veröffentlichung seitens des viertens…“:
Der Rechtsanwalt Haitham Al-Maleh 2. Mohamed Faruk Al Humsi 3.
Mohamed Khayr Beg 4. Gasub Ali Al-Mulla
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Zwei Rechtsanwälte in Aleppo:
1. Mohamed Abdulmajid Manjone
2. Ahmed Abu Bakr sind von der Ausübung der Tätigkeit als
Rechtsanwälte für ein Jahr ausgeschlossen und ihre Büros sind
geschlossen worden. Die Begründung: Sie hätten die Wahl in der
Anwälte-Gewerkschaft in Aleppo für die Interessen der Opposition
gefälscht. Am 18.08.2002 haben 70 Personen sich vor dem Ministerium
für Inneres versammelt, um ihr Anliegen (Die Ausbürgerung nach dem
Sonderzählungsgesetz von 1962 in kurdischen Gebieten) dem Minister,
der dafür zuständig ist, vorzutragen. Er hat nach langer Verzögerung
seine Antwort schriftlich abgegeben, dass sein Ministerium für die
Sache nicht zuständig ist.
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Am 28.08.2002 hat das Gericht für die Staatssicherheit, das kein
ordentliches juristisches Organ ist, drei oppositionelle Demokraten
verurteilt:1. Dr. Kamal Al-Libuani (3 Jahre)
2. Hassan Saadun (2 Jahre) 3. Fauaz Tillo (5 Jahre)
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Informationen: PDKS, Demokratische Partei Kurdistan-Syrien
Dramatischer Hilferuf der syrischen Kurden an die
Menschenrechtsorganisationen u. a.
Das Regime in Damaskus treibt das kurdische Volk in Syrien
systematisch in das Elend, den Abgrund, die Armut, Hungersnot und
zur Auswanderung ins Ausland
Die politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse in Syrien sind
katastrophal. Die Agrarerzeugnisse werden staatlich mit
Diskount-Billig-Preisen beschlagnahmt. Das Olivenöl darf nicht ins
Ausland verkauft werden, wird nicht für den Export freigegeben,
obwohl der Innenmarkt gesättigt ist. Ein Kilogramm/Liter Olivenöl
ist zur Zeit billiger als anderes pfanzliches bzw. Maschinenöl. Dies
geschieht auf Anordnung der syrischen Regierung, damit die Kurden in
Armut und Elend verkommen und verdrecken, weil sie ihr Olivenöl und
die landwirtschaftlichen Erzeugnisse nicht zu angemessenen Preisen
verkaufen und davon nicht leben können. Somit werden sie
systematisch zum Verlassen des Landes gezwungen. Es ist bekannt,
dass die Kurden keine öffentlichen Ämter erhalten, nicht in den
öffentlichen Dienst aufgenommen werden, ausgenommen sind
Kollaborateure und Verräter. So bleibt den Kurden nichts anders
übrig als in der Lanwirtschaft zu arbeiten. Und wenn die
Landwirtschafterzeugnisse zur Hungersnot führen, bleibt nur der Weg,
zu flüchten, das Risiko der Flucht einzugehen, über gefahrliche Wege
und Grenzen ins Ausland mit Hilfe von Schlepperbanden zu gelangen.
Einige Flüchtlinge zahlen dies mit dem Leben auf der Strecke, andere
werden auf Straßen und Asylantenheimen in Europa zum Bettler und
versinken in tiefe Depression. Andere wiederum begehen Suicid- bzw.
Suicidversuche.
Das Asylgesuch der syrischen Kurden in Europa wird zu 98 %
abgelehnt mit der Begründung, dass die Kurden in Syrien keinen
unmittelbaren Gefahren ausgesetzt sind. Tatsache ist aber, dass die
Kurden in Syrien in einer dramatischen Situation leben. Sie sind
schwerer betroffen als die Kurden in der Türkei, im Irak, da sie
keinen bewaffneten Kampf gegen Syrien führen, sondern versuchen, auf
politischem Wege als eigenständige Volksgruppe eine Integration in
die syrische Gesellschaft zu finden, selbst das wird ihnen nicht
gewährt. Die Schulverhältnisse, die Eigentumsverhältnisse, die
Beschäftigung und die notwendigen Grundlagen des Lebens werden
systematsich von höchster Stelle per Diktat so eingeschränkt,
unmöglich gemacht, um die Existenz des kurdischen Volkes in Syrien
zu vernichten, so dass die Kurden sich weder wirtschaftlich noch
sozial, kulturell und politisch entfalten können. Diese Aussagen
stammen von Offizieren der syrischen Sicherheitsorgane, die
Befragungen mit den Kurden führen und zugeben, dass sie daran
keinerlei Schuld haben, doch sie hätten diese Befehle von höchster
Stelle auszuführen. Darunter sind einige syrische Patrioten, die das
Verhalten der syrischen Regierung gegen die kurdische Bevölkerung
absolut nicht in Ordnung finden, aber auch nicht anders können, wenn
sie im Dienst bleiben wollen, um eine Lebensgrundlage für ihre
Familien zu haben.
Wir fordern die internationale Hilfs- und Menschenorganisationen
uns zu untersützen, um gegen die syrische Regierung beim
internationalen Gerichtshof eine Anklage einzureichen und die Stimme
des kurdischen Volkes an die internationalen Institutionen zu
übermitteln.
2
1921: (9.3.)
Der Vertrag von
London legt die Grenze zwischen Syrien (französisches Mandatsgebiet) und
der Türkei fest. Der Einfachheit halber wird die von den Deutschen
gebaute Linie der Bagdad- Bahn als Grenzverlauf genommen. So entstehen
drei voneinander getrennte kurdische Enklaven. Die französischen
Machthaber gestehen den Kurden keine politischen, aber kulturelle Rechte
zu. Über Radio Damaskus wird ein kurdischer Sender ausgestrahlt.
1927: Die kurdische Unabhängigkeitspartei Xoybûn wird in Damaskus
gegründet. Diese führt unter Leitung von Ihsan Nurî Pasha den
Ararat-Aufstand in Nordkurdistan von 1930-32.
1946: Unabhängigkeit Syriens. Am 17.4. verlassen die
französischen Soldaten das Land. Kurden können zunächst weiterhin ihre
Kultur, Sprache und Gebräuche weitgehend ungehindert ausüben. Erst mit
Beginn der 50er Jahre und dem zunehmenden Panarabismus kommt es
zunehmend zu Repressionen.
1957: Nach dem Beispiel der KDP –Irak (KDP- Bashûr) wird in
Syrien die „Kurdische Demokratische Partei" von Intellektuellen, Bauern
und Arbeitern gegründet-
KDP- Rojava. Ziel war die Anerkennung der Kurden als ethnische Gruppe,
eine Landreform und eine demokratische Regierung in Damaskus.
1959: Eine große Zahl der Verantwortlichen der KDP- Rojava werden
verhaftet. Die Partei besteht weiterhin, spaltet sich aber aufgrund
großer politischer Differenzen in viele Untergruppen und bleibt
politisch wirkungslos.
1961: Qudsi und Azm, zwei Vertreter der arabischen
Großgrundbesitzer, übernehmen die Macht in Damaskus. Die Repression
gegen die Kurden verschärft sich wegen angeblich antiarabischer
Umtriebe.
1962: (23.8.) Die Regierung erlässt das Gesetzesdekret Nr. 93,
wonach eine außerordentliche Volkszählung in der Provinz Djazira
zulässig ist. Schon im November wird die Volkszählung durchgeführt. Als
Ergebnis werden 120.000 Kurden zu „Fremden" erklärt. Die syrischen
Staatsbürgerrechte werden ihnen entzogen. Um der „kurdischen Gefahr"
entgegenzutreten, entwickelt die Regierung Pläne für die Einrichtung
eines „arabischen Gürtels" (AI-hizam al-arabi). Danach soll die ganze
kurdische Bevölkerung, die entlang der türkischen Grenze lebt, auf einem
280 km langen Gebiet, 15 km breit, umgesiedelt und durch arabische
Bevölkerung ersetzt werden. In dem Ort Qaratschok wird Erdöl entdeckt.
1963: Im März übernimmt die Baath-Partei unter Führung von Michel
Aflaq die Macht. Die Richtung des Baath'schen Sozialismus ist vor allem
eine nationalarabische. Die Lage der Kurden verschärft sich. Im November
veröffentlicht der Leiter der Politischen Partei der Provinz Djazira,
Mohamed Talab Hilal, eine Studie mit einem 12-Punkte-Plan für eine
„Säuberungspolitik".
1965: (4.7.) In Abwesenheit und ohne ordentlichen Prozess wird
der kurdische Rechtsanwalt Ismet Sherif Vanly zum Tode verurteilt.
1967: Erste „Modellfarmen" werden in den kurdischen Gebieten
errichtet. Den Kurden sagt man, ihr Land sei verstaatlicht worden. Der
Krieg mit Israel bewirkt, dass dieses Projekt nicht fortgeführt wird.
1970: Hafiz al-Assad wird Staatspräsident in Syrien. Aufgrund der
oppositionellen Haltung der syrischen Baath-Partei gegenüber der
irakischen Baath-Partei erhalten verschiedene kurdische Organisationen
in Damaskus Aufenthalt. Öffentlich kann das Newroz-Fest in den Sälen
Damaskus’ gefeiert werden. Doch über die Kurden im eigenen Land verliert
die Baath-Partei kein Wort.
1975: Zwischen den kurdischen Städten Amouda und Derik werden in
der Provinz Djazira 40 „moderne Dörfer" gebaut. 7.000 arabische
Bauernfamilien werden dort angesiedelt und bewaffnet. Seit 1968 haben
mehr als 30.000 Kurden die Provinz verlassen und im Libanon oder im
Landesinneren von Syrien versucht, eine neue Existenz aufzubauen. Auch
aus dem Kurd-Dagh werden kurdische Familien vertrieben und siedeln sich
neu in Aleppo an.
1976: Präsident Assad gibt den Plan des „arabischen Gürtels" auf
und entscheidet, die Dinge so zu lassen, wie sie sind. Die PUK des
südkurdischen Talabanî lässt sich in Damaskus im Exil nieder.
1980: Die „Revolte von Aleppo" der Muslim Bruderschaft wird von
Sondereinheiten aus kurdischen und alewitischen Soldaten blutig
niedergeschlagen.
1982: Ein Aufstand in Hama, ebenfalls ausgelöst von der Muslim
Bruderschaft, wird erneut von der Sondereinheit blutig niedergeschlagen.
1985: Gründung der „Vereinigung der Demokraten
Syrisch-Kurdistans", in der auch Kurden aus dem Libanon aufgenommen
werden.
1986: Sowohl in Damaskus als auch in Efrin greifen syrische
Polizeieinheiten mit Waffen kurdische Newroz-Feiern an. In Damaskus wird
ein Kurde aus Qamishlo getötet, in Efrin drei Menschen.
Zu der Beerdigung in Qamishlo kommen 40.000 Kurden und Kurdinnen. Wieder
greift die Polizei ein: 80 Personen werden festgenommen.
2004: Nach einem Fußballspiel war Qamishlo im März Ausgangspunkt
landesweiter kurdischer Unruhen. |